Honorar

Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung.
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungs- auftrags. Dabei kommt eine Abrechnung nach der Honorarordnung für Bewertungssachverständige, ein Zeithonorar oder eine Pauschalierung in Frage.

Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Für konkrete Honorarauskünfte zu Ihrem individuellen Objekt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unter der Voraussetzung, dass uns vollständige Objektunterlagen vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit für unsere Wertgutachten in der Regel zwischen vier und sechs Wochen, in Sonderfällen auch darunter.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Für die Erstellung eines Gutachtens benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Grundbuchauszug (Amtsgericht)
  • Baupläne (Baureferat, Gemeinde)
  • Bei vermieteten Objekten: Einnahmen-/Ausgabenaufstellung, Mietverträge, letzte Nebenkostenabrechnung
  • Baubeschreibung, Flächenberechnungen, Verkaufsprospekt des Bauträgers
  • Angaben über das Baujahr
  • Bei Eigentumswohnungen: Wohngeldabrechnung, Grundrissplan, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, eventuell Teilungserklärung

Bei fehlenden Unterlagen sind wir Ihnen nach Rücksprache
gerne bei der Beschaffung behilflich